Hier sind einige häufig gestellte Fragen (FAQs)


Wie sind die Öffnungszeiten?
Wir haben keine geregelten Öffnungszeiten, deshalb machen Sie sich Bitte einen Termin aus, um die Anhänger zu besichtigen.


Wie läuft der Kauf eines Anhängers bei www.anhänger-handel.at ab?

Sollten Sie sich bei der Besichtigung des Anhängers für ein Modell entscheiden, unterzeichnen wir einen Kaufvertrag und nachdem der Kaufpreis bei uns eingelangt ist, bekommen Sie die Rechnung und das COC-Papier ausgehändigt. Mit diesen Dokumenten können Sie Ihren neuen Anhänger bei der für Ihren Bezirk zuständige Zulassungsstelle anmelden und bekommen die Kennzeichentafel und das Pickerl für Ihren Anhänger ausgehändigt. Anschließend kommen Sie mit Ihren Kennzeichen und Pickerl zu uns, wir montieren alles und Sie können Ihren neuen Anhänger mitnehmen. 


Welchen Führerschein benötige ich zum ziehen eines Anhängers?

Für leichte Anhänger (bis 750kg höchste zulässige Gesamtmasse) gilt:

Ein leichter Anhänger darf im Rahmen der Klasse B immer gezogen werden

Für schwere Anhänger (über 750kg höchste zulässige Gesamtmasse) wird unterschieden:

a) Wenn die Summe der höchsten zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger 3500kg nicht übersteigt darf das Gespann mit dem Führerschein der Klasse B gezogen werden

b) Wenn die Summe der höchsten zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger größer als 3500kg aber 4250kg nicht übersteigt benötigen Sie zusätzlich zu zur Klasse B den Code 96

c) Wenn die Summe der höchsten zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger größer als 4250kg benötigen Sie den Führerschein der Klasse BE


Wie schnell darf ich in Österreich mit einem Anhänger fahren?


Benötige ich ein Pickel für den Anhänger?

Ja, genauso wie Ihr Auto muss auch Ihr Anhänger zur §57a Pickerl-Überprüfung. Die Intervalle sind die Gleichen wie bei einem Auto, d.h. Sie müssen nach 3 Jahren zum ersten mal zum Pickerl, anschließend nach 2 Jahren und ab dann jährlich.